Kennzeichnung von Allergenen

Was ist eine Nahrungsmittelallergie/Lebensmittelallergie?

Die Nahrungsmittelallergie oder Lebensmittelallergie ist eine besondere Form der Nahrungsmittelunverträglichkeit. Sie ist gekennzeichnet durch eine spezifische Überempfindlichkeit (Allergie) gegen bestimmte Stoffe (Allergene), die in der Nahrung enthalten sind und mit ihr aufgenommen werden.

Nach der Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (im weiteren Verlauf mit "LMIV" abgekürzt) müssen Allergene auch in der Gemeinschaftsverpflegung angegeben werden. Dies betrifft somit auch alle Gerichte, die in unserer Mensa ausgegeben werden.

Wer profitiert von der umfassenden Kennzeichnung der Lebensmittel nach LMIV?

Grundsätzlich sorgt die Kennzeichnung für eine verbesserte Transparenz von der alle Gäste profitieren - sehr wichtig ist diese Information jedoch speziell für Gäste, die an einer Lebensmittelunverträglichkeit leiden und bestimmte Inhaltsstoffe meiden müssen.
Mit der Kennzeichnung des Essens gemäß LMIV können Betroffene somit gezielter eine Auswahl hinsichtlich für sie unbedenklicher Speisen treffen.

Was leistet die Allergenkennzeichnungspflicht nach LMIV nicht?

Die Kennzeichnung der Lebensmittel nach LMIV umfasst die wahrheitsgemäße Auskunft hinsichtlich der enthaltenen Allergene gegenüber dem Gast. In keinem Fall bedeutet dies, dass allergenfrei gekocht wird.
 

An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Häufig gestellte Fragen rund um die Kennzeichnung von Allergenen beantworten wir auf dieser Seite.
Bitte zögern Sie nicht, uns eine Nachricht zu hinterlassen, wenn Ihre Frage nicht beantwortet wurde.
 

Allergene

Die Liste der 14 Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, umfasst:

  • glutenhaltige Getreide (z.B. Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel)
  • Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse (z.B. Krabben, Flusskrebse, Hummer, Langusten)
  • Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Fische
  • Erdnüsse
  • Sojabohnen oder daraus gewonnene Erzeugnisse (z.B. Sojasoße, Tofu)
  • Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose, Milcheiweiß - aber auch Quark)
  • Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse) - Hinweis: grundsätzlich zählen Nüsse zu der Gruppe der Schalenfrüchte
  • Sellerie
  • Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse (Wichtig: wir verzichten auf Senf in unserer selbstgemachten Salatsauce.)
  • Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Schwefeldioxid (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l)
  • Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Weichtiere (Schnecken, Muscheln, Austern und Tintenfische)

Im Privathaushalt kann man in aller Regel gut auf eine Nahrungsmittelallergie reagieren. In der Gemeinschaftsverpflegung, zu welcher auch unsere Mensa gehört, ist dies nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Beispielsweise werden Grundrezepte verwendet, die bestimmte allergenhaltige Lebensmittel beinhalten.

Als besonderen Service halten wir bestimmte Komponenten zurück, sofern ein Speisegast mit uns seine individuelle Situation bespricht.

Beispielsweise haben wir Gäste, die von uns glutenfreie Nudeln erhalten oder einen Nachtisch ohne Nüsse.

Wichtig: Bitte sprechen Sie in diesen Fällen mit uns. Wir werden gerne in einem Gespräch mit Ihnen zusammen klären, welche Lösungsmöglichkeiten es für die vorliegende Situation gibt.

Als Beispiel dienen unsere Gemüse- und Fleischbrühen. Diese sind stets frei von Glutamaten. Außerdem sind sie allergenfrei. 
Andere Würzmittel wie z.B. Sojasoße müssen deklariert werden, weil Sojabohnen zu den Allergen gehört. Dies dient als gutes Beispiel, wie genau und verlässlich diese Angaben sein müssen. 

Übrigens: die gern zur eigenen Sicherheit verwendete Formulierung: "kann Spuren von (...) enthalten" kommt bei uns nicht zum Tragen.


Stand der Informationen 28.04.2015