Bildungs- und Teilhabepaket

In welchen Fällen kann ich von den Vergünstigungen profitieren?

Bezieht Ihre Familie Arbeitslosengeld IISozialgeldSozialhilfeKinderzuschlagWohngeld
oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Ab sofort sollen die Möglichkeiten Ihrer Kinder auf Bildungsförderung und Teilhabe an
sozialen und kulturellen Angeboten (u.a. Nachhilfeunterricht, Mittagessen, Vereinssport,
Musikunterricht) dadurch verbessert werden, dass die Kosten zum Teil übernommen
werden.

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

Möchte Ihr Kind in der Mensa im Renninger Schulzentrum essen gehen?

Die Kosten für jedes Mittagessen werden übernommen, sofern Sie einen Antrag stellen und dieser vom Amt bewilligt wird.

Sie möchten das Angebot in Anspruch nehmen?

Sie müssen beim Amt (Jobcenter oder Landratsamt) einen Antrag stellen.

Sobald Ihr Antrag vom Amt genehmigt wurde, erhalten Sie Gutscheine, die ihr Kind berechtigt, in unserer Mensa im bewilligten Zeitraum kostenfrei zu essen.

Sobald uns dieser Gutschein vorliegt, werden wir ein Mensakonto für Ihr Kind anlegen und ihrem Kind gegen 5 Euro Pfand einen Chip ausgeben.

Ihr Kind ist dann berechtigt, von Montag bis Donnerstag bei uns ein Mittagessen einzunehmen. Dieses ist über unsere Homepage vorzubestellen.

Der Gutscheint berechtigt allerdings NICHT zum Kioskeinkauf.

Wir stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.